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   BVerwG, 07.07.1977 - III C 68.76   

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BVerwG, 07.07.1977 - III C 68.76 (https://dejure.org/1977,579)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1977 - III C 68.76 (https://dejure.org/1977,579)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1977 - III C 68.76 (https://dejure.org/1977,579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reparationsschaden - Wegnahme von Wirtschaftsgütern - Feindgesetzgebung - Enteignung - Schadenseintritt - Schadenszeitpunkt - Anfechtbarer Zwischenbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 159
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77

    Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch

    Sie steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den Vorschriften der 7. FeststellungsBV sowie zu anderen inhaltsgleichen Vorschriften des Lastenausgleichsrechts, wonach ein Vermögensverlust auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen anzunehmen ist (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7 = IFLA 1978, 27] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Nach dem 15. November 1939, als Grund und Boden in staatliches Eigentum übergegangen waren, standen dem Kläger und den übrigen früheren "Miteigentümern" im Innenverhältnis keine dahin gehenden Befugnisse mehr zu (vgl. hierzu auch Urteile vom 2. Juli 1970 - BVerwG 3 C 22.69 - [ZLA 1970, 197] und vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 31.08.1983 - 3 B 40.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Im übrigen ist - worauf der Beteiligte in seiner Beschwerdeerwiderung bereits zutreffend hingewiesen hat - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht geklärt, daß die auch im vorliegenden Fall anwendbare, am 25. Oktober 1944 in Kraft getretene niederländische Verordnung E 133 eine unmittelbare Legalenteignung deutschen Vermögens bestimmte, es also keiner konkreten Enteignungsmaßnahme im Einzelfall bedurfte (vgl. hierzu Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVerwGE 54, 159/165 bis 169]).

    Auch aus dem sonstigen Beschwerde vorbringen der Klägerin ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Annahme, die Rechtssache werfe grundsätzliche, über den vorliegenden Einzelfall hinausgehende abstrakte und durch die Entscheidung vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - (a.a.O.) noch nicht geklärte Rechtsfragen auf.

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.10

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78

    Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter

    Hinsichtlich des letzteren Punktes wird wiederum auf das Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 (a.a.O.) verwiesen, in dem dargelegt ist, daß ein Vermögensverlust nicht nur durch eine konkrete Entziehungsmaßnahme im Einzelfall (Beschlagnahme oder sonstige Inbesitznahme), sondern auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann, und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - hier also der sowjetischen Verfassung im Gebiet Lettlands - anzunehmen ist (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVervGE 54, 159 [165] = Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7]).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 64.81

    Entzogenes Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes -

    Dies entspricht im übrigen auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß stets über den Feststellungsantrag als solchen und nicht über einen einzelnen Berechnungsfaktor zu entscheiden ist (vgl. hierzu Urteil vom 21. Oktober 1971 - BVerwG 3 C 11.69 - [Buchholz 427.3 § 339 Nr. 160 - ZLA 1972, 46] sowie Beschluß vom 2. August 1974 - BVerwG 3 CB 90.70 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 124] m.w.N. auf die hierzu in der Literatur vertretene Rechtsmeinung; ferner sinngemäß auch Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7 = BVerwGE 54, 159/170]).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77

    Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch

    Hinsichtlich des letzteren Punktes wird wiederum auf das Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 (a.a.O.) verwiesen, in dem dargelegt ist, daß ein Vermögensverlust nicht nur durch eine konkrete Entziehungsmaßnahme im Einzelfall (Beschlagnahme oder sonstige Inbesitznahme), sondern auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann, und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - hier also der sowjetischen Verfassung im Gebiet der Westukraine - anzunehmen ist (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVerwGE 54, 159/165 = Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7]).
  • BVerwG, 28.05.2002 - 3 B 64.02

    Beschlagnahme eines Vermögenswertes als Wegnahme zu Reparationszwecken - Begriff

    6 aa) Über den Fall hinaus, dass eine Wegnahme von Wirtschaftsgütern bereits in einer unmittelbar durch entsprechende Normen generell angeordneten Enteignung deutschen Vermögens liegen konnte, wenn der frühere Eigentümer aufgrund dieser Bestimmungen keine Möglichkeit mehr hatte, tatsächlich über sein enteignetes Vermögen rechtlich wirksam zu verfügen (vgl. etwa Urteil vom 7. Juli 1977 BVerwG III C 68.76 BVerwGE 54, 159), ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass auch durch (womöglich auf entsprechenden Vorschriften beruhende) Einzelakte Wegnahmen erfolgen konnten, wenn entweder das Eigentum formell entzogen oder eine Verfügungsbeschränkung ausgesprochen wurde, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entsprach (vgl. Urteil vom 3. Juli 1969 BVerwG III C 26.67 BVerwGE 32, 287).
  • BVerwG, 30.04.1979 - 3 C 92.76

    Tagesleistung des Vermahlungskapazität als entscheidender wertbestimmender Faktor

    Das Verwaltungsgericht ist deshalb verpflichtet, diesen Anspruch nach seinen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen abschließend zu prüfen, die Sache also nach Grund und Höhe spruchreif zu machen (vgl. statt vieler: Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVerwGE 54, 159, 170 [BVerwG 07.07.1977 - III C 68/76]]).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 3 C 34.79

    Feststellungsfähigkeit anderer privatrechtlicher geldwerter Ansparungen als

  • BVerwG, 30.12.1987 - 3 B 67.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wegnahme durch

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